Gegen die Repression, neue Standhaftigkeit

Hier setzen wir uns mit der Frage Repression und Gefängnis auseinander, angeregt durch die Debatte und einige Initiativen, die in diese Richtung gehen.

Die Krise ist das Terrain geworden worauf das Bürgertum seinen eigentlichen Klassenkampf entwickelt: dessen tragende Achse die Auspressung einer zunehmender Ausbeutung und dessen Waffen Repression  und Militarisierung sind.

Die Auswirkungen auf der ökonomisch-sozialen Ebene haben wir schon in unseren früheren Beiträgen behandelt und weisen auf diese hin.

Hier setzen wir uns mit der Frage Repression und Gefängnis auseinander, angeregt durch die Debatte  und einige Initiativen, die in diese Richtung gehen.

Die weitere Einengung der Verhandlungsspielräume führt zur Definierung neuer Eindämmungspolitiken der Konflikte und der entsprechenden repressiven Strategien. Die Neuumschreibung des »Rechts auf  Arbeit" unter der Diktatur des Unternehmertums beschreibt (und verschärft) die Kräfteverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit. Ein Angriff, der gerade wegen ihrer Zentralität im kapitalistischen Produktionssystem nunmehr frontal gegen die Arbeiterklasse gerichtet ist. Zur immer stärkeren Intensivierung der Profitgewinnung wird die Neutralisierung und Lähmung der Arbeiterklasse zum essentiellen Faktor. Sie ist und bleibt trotz der geflissentlichen Überwachung durch die Gewerkschaftszentralen eine potentielle und latente Gefahr; folglich ist man in diesen Jahren soweit gegangen, den Arbeitenden die eh schon minimalen legalen Voraussetzungen zur Eigenvertretung und  Organisierung zu entziehen. 

Der Wechsel von der Konzertierung zu Abmachungen, die den Konflikt auf den Arbeitsplätzen begrenzen und hemmen, stellt eine schwerwiegende Wende dar. Wie schon in einigen Bereichen des sozialen Kampfes der Fall, sollten die Spannungen in institutionelle Bereiche hinein kanalisiert und damit befriedet werden. Während Konflikte und Praktiken der antagonistischen Art kriminalisiert werden, umso mehr die subversiven. Eine immer präventivere Repressionsstrategie trifft sowohl die, in den Kämpfen, fortgeschrittenen Ausdrücke von Selbstbestimmung als auch die Organisationen, die sich auf dem Terrain der Auseinandersetzung konsequent aufstellen. Wir durchlaufen eine schwierige Phase. Die Schwierigkeiten der „Klassenfront" werden durch die Fragmentierung der organisierten Kräfte und die globale Unangemessenheit der politischen und organisatorischen Ebenen offensichtlich. Somit geraten die manchmal mutigen und entschlossenen Widerstände in Schwierigkeiten wenn sie schweren jedoch artikulierten und gezielten repressiven Angriffen ausgesetzt sind, die auf Einschüchterung, Zersetzung und Aufgabe des Kampfes abzielen.




Neue Gesetze werden in Echtzeit zur laufenden repressiven Aktion verabschiedet, wie die aktuelle Einführung des Tatbestandes „Verletzung eines Standortes von strategisch nationalem Interesse"*.

Es ist klar, dass in einer solchen Lage wer nicht zurückweicht auf eine Ebene der Auseinandersetzung stösst, auf der man sich ohne angemessene Strategie kaum behaupten kann. Die Kontinuität an sich eines Kampfes wird durch seine Reaktionsfähigkeit auf die Repression konditioniert. So, wie „niemand darf zurückbleiben" und »alle zusammen rücken aus, alle zusammen kehren zurück!" ist auch die  Unterstützung der Betroffenen grundlegend, denn auch daran kann man die Widerstandsfähigkeit und die Gründe des Kampfes messen. Wer sich nicht verteidigen kann, kann auch nicht angreifen! 

Aber wie artikuliert sich denn heute der Kampf gegen die Repression? Da ist mal der erste eben genannte Aspekt der gleichzeitig menschlich und politisch ist, dass die betroffenen Genossinnen nie alleine gelassen werden dürfen. Es gibt auch den wirtschaftlichen Aspekt, der sich auf das Fortbestehen des Kampfes und der Militanten selbst auswirken kann; Bussgelder, Anwalts» und Prozesskosten, Gefangenenunterstützung, Widerstandskassen gegen die Entlassungen als Repressalie. Und schliesslich der grundlegende politische Aspekt die Weiterentwicklung des Kampfes mit erneuerter  Standfestigkeit bzw. nur indem mit neuen Qualitätssprüngen reagiert wird, durch die Ausbildung der  Auseinandersetzung, folglich nicht nur auf der Ebene des spezifischen Kampfes sondern indem nach und nach die Bedingungen und Voraussetzungen zur Aufstellung auf der Ebene des strategischen Kampfes ausgebildet werden, nur so kann man vermeiden in der antirepressiven Verteidigung stecken  zu bleiben. 

Als Konsequenz der Verschärfung der Repression hat sich die Debatte und Initiative auch auf der Knastfront entwickelt. Insbesondere durch die Gesetzgebung zur Unterdrückung der klandestinen Immigration und der kleinen Betäubungsmittelmengen, und mit der Verschärfung der Krise und den von ihr verursachten sozialen Verheerungen haben sich die Knaste und auch die temporären  Haftstrukturen gefüllt. Die Proteste und Revolten in den CIE** haben zu einem solidarischen Unterstützungsnetzwerk geführt. Die gegen die Bewegungen und vor allem die NoTAV gerichteten Verhaftungen haben dem Antiknastkampf Auftrieb gegeben. Gegen den Knast als das eherne Instrument zur maximalen Neutralisierung und Abschreckung von Subjekten, die den Bruch  mit dem System vollzogen haben.

Die Entwicklung dieser Debatte und Initiative ist oft gegensätzlich. Z.B. gibt es Aspekte in der Art und Weise wie der Kampf gegen den § 41bis dargestellt wird, Aspekte die dessen wahre Tragweite  schlussendlich verzerrt darstellen, was sich dann auch auf den Charakter der aufzubauenden  Gegenmobilisierung auswirkt.



Wir beziehen uns damit insbesondere auf die Debatte zur Demo vom 25. Mai in Parma, das grosse achtseitige Flugblatt „Vereint gegen die Repression" und weitere. 

Der § 41bis wird als Nachfolger der verschiedenen repressiven Gesetzgebungen und Wenden der letzten Jahrzehnte in offensichtlicher Kontinuität mit dem "grossen konterrevolutionären Plan" dargestellt z.B.  als in einer Kontinuität mit dem Art. 90 stehend.

Während wir kurz daran erinnern müssen, dass er gegen die Organisationen des Typs Mafia angestossen und grossflächig eingesetzt wurde, was gerade seine wahre und bis heute verdrängte Essenz ist. Denn man muss doch den schrillen Gegensatz benennen und angehen, dass auf etwa 700 dem § 41bis unterzogene Gefangene nur drei militante Revolutionärinnen kommen, während der grosse Teil der anderen sogar aus der leitenden Oberschicht eines illegalen Milieus besteht, das zur kapitalistischen Ordnung gehört und einen sehr starke reaktionäre Neigung hat Und nur eine Minderheit davon besteht aus „Handlangern", die, vielleicht, zur Bewusstwerdung ihrer Klassenzugehörigkeit  angeregt werden könnten. 

Was also? Wie einen Eingriff konzipieren, wohl wissend, dass die Mehrheit der Betroffenen der Logik des kollektiven Konfliktes total unzugänglich ist (und diesem draussen sogar feindlich begegnen)? Wie behandeln wir diesen Gegensatz gegenüber der sozialen Basis, die wir gegen den Knast und die Repression mobilisieren wollen? Uns scheint da diese Verschleierung dieses Zustandes hinter einem anderen, einem sehr marginalen, nämlich hinter dem der konterrevolutionären Funktion wirklich ein  Bärendienst zu sein. 

Auch dazu müssen sehr genaue Unterschiede bestimmt werden. 

Die ungefähr 40 heute noch gefangenen revolutionäre Militante sind fast alle im Regime AS-2, ein entscheidend weniger strenges Haftregime; während ein minderheitlicher Teil, und vor allem die im  sozialen Kampf und im Strassenkampf neu verhafteten, im eigentlich wegen der Überbelegung  schlimmeren Normalvollzug landen jedoch durchschnittlich auch kleinere Strafen haben. Von den abartig hohen Urteilen wegen dem G8 in Genua und den grossen Auseinandersetzungen in Rom 2010/11 mal abgesehen. 

Die repressive Antwort ist also sehr differenziert und auf die Ebene der effektiven revolutionären Organisation und Gefährlichkeit der ausgeführten und praktizierten (oder nicht) Angriffen und Praktiken austariert. Auch das wird oft verschwiegen oder verzerrt. 

Und die heutige Zusammensetzung der politischen Gefangenschaft enthüllt, leider, die Wenigkeit der revolutionären Klassenbewegung; der grosse Teil dieser Gefangenen kommt noch aus den 1980er Jahren. Was


zur Reflektion führen sollte, unter Vermeidung u.a. jener bewegungsmässigen Haltungen, die aus unterschiedslosen Amalgamen vor der Repression und dubiosen „revolutionären Perspektiven" bestehen (indem konsequente Geschichten mit beharrlichen Opportunismen Seite an Seite gestellt  werden). 

Somit ist die künstlich hergestellte Verbindung-Kontinuität zwischen dem Art. 90 und dem § 41bis und die Art und Weise der Erklärung des Ersten eben stossend. 

Bzw. macht man einen Brei aus dem Zyklus der Knastkämpfe der 70ger Jahre und seinen organisierten Ausdrücken (bis zu den NAP - Nuclei Armati Proletari - Bewaffnete Proletarische Zellen) und dem Zyklus der revolutionären Kämpfe. Sicher bestand eine starke Nähe und Dialektik zwischen jenen Wirklichkeiten, aber sie blieben auch unterschiedlich und getrennt. Denn der Einsatz des Art. 90 war in der höchsten Phase der Auseinandersetzung explizit gegen die OCC (Organizzazioni Combattenti Comuniste - Kommunistische Kampforganisationen, nämlich BR und PL insbesondere) gerichtet; es war ein Kriegsakt des Staates, und ebenso waren es die Antworten der Organisationen.

Die Revolte in Trani 1980 und schon vor dem Art. 90 die von Asinara 1978 waren regelrechte Aktionen  der gefangenen Militanten in Verbindung mit den draussen gleichzeitig geführten politisch-militärischen Offensiven (deren programmatische Ziele über die Knastfrage hinaus im Verhältnis zur allgemeinen Auseinandersetzung standen). Tatsächlich gab es damals eine scharfe Ablehnung eines gewissen selbstmitleidigen und paralegalistischen  Antirepressionsstils. Man weigerte sich sogar die erlittenen Folterungen zur Anzeige zu bringen um nicht auf die Richterschaft zurückgreifen zu müssen. 

Schlussendlich zog der Staat im Zuge der nach 1982 grassierenden Abschwörung und der  entsprechend folgenden schweren Niederlage 1984 den Art. 90 wieder zurück. Weil er nun das Wesentliche des Angestrebten erreicht hatte. 

Es war wie aus dem konterrevolutionären Handbuch: eine bestimmte Strategie und bestimmte repressive Mittel (u.a. Folter) wurden eingesetzt und dann auf Grund der politisch-militärischen Resultate wieder ausgesetzt Das war die Dynamik, und nicht eine konturtose „Bewegung", nicht ein Mischmasch  aus Genossinnen und „Genossinnen".

So wird dieser konfuse Amalgam-Fehler auch durch die Beschwörung von anderen internationalen Situationen der Vergangenheit und Gegenwart erneut gemacht; und erneut durch masslose Übertreibungen in der Beschreibung der repressiven Ebenen. So werden etwa RAF/Deutschland und US-Befreiungsbewegungen mit der Türkei und Kurdistan gleichgesetzt. Wo doch der enorme quantitative und qualitative Unterschied mehr als offensichtlich ist. Und, ebenfalls in diesem Verhältnis,  die Unterschiede in


der Präsenz-Kontinuität der revolutionären Organisationen/Parteien, oder ihrer Abwesenheit (eben wie in den USA und in Deutschland, nach einer kurzen historischen Periode). In der  Türkei und in Kurdistan sind die politischen Gefangenen einige Tausende, und das seit Jahrzehnten, aber weil es einen bewaffneten revolutionären Kampf sowohl der Klasse als auch zur nationalen Befreiung gibt; und wenn die Repression der Ebene dieser Auseinandersetzung entsprechend auch schrecklich ist, so stimmt eben doch nicht, dass sie dort die gesamte Knastzeit lange unaufhörlich gefoltert werden (wie es im Beschrieb der Gefängnisse „E-Typ" so rüberkommt). 

Auch im Beschrieb des Art. 90 wird übertrieben, vor allem der Aspekt Isolation (z.B. hat es „die totale  Kommunikationssperre unter Gefangenen“ nie gegeben); oder wenn ihm die „Todestrakte" zur Seite gestellt werden (was hingegen eine äusserst reduzierte Situation war, für 50/60 sehr besondere Gefangene, darunter nur etwa zwei Revolutionäre); und es gab auch nie Sondergerichte. Schon damals äusserste sich die Tendenz zur Übertreibung als negativ... denn der Effekt war selbst-terrorisierend! 

So wie die Geschichte der Periode des Art. 90 sich ganz und gar von jener unterscheidet, die mit dem  massiven Einsatz des § 41bis eröffnet wurde. 

Es gibt dazwischen die soziale Geschichte dieser Jahrzehnte, in denen mit der grossen weltweiten kapitalistischen Revanche leider auch sein Zweig des schwarzen Bürgertums grassiert (was man auch als eine der Auswirkungen der Zeit der imperialistischen Betonung des Finanzsektors und der Fäulnis  sehr gut begreifen kann). Und natürlich hat sich das in den sozialen Milieus reflektiert, die von der  Illegalität, und in den Knästen, überleben müssen. ? Sicher kann man auch immer hoffen (und darauf hinarbeiten),  dass die Gegensätze zwischen der Masse von Handlangem und den Mafiaorganisationen aufbrechen.  Wir wissen sehr gut und das noch besser mit der Krise, dass in vielen Gebieten und sozialen Milieus diese Gefolgschaft oft zur einzigen wirtschaftlichen Lösung wird. Und auf Grund der Kenntnisse die wir von diesen Milieus im Knast erworben haben, wissen wir welcher Teil von ihnen durch ein Wiederaufkommen einer revolutionären Bewegung beeinflusst werden kann. Aber im Moment sind wir weit davon entfernt: ihr ökonomisch-soziales Netzwerk (was durch die Trennung der AS 1 und 2 Abteile noch betont wird) behält sie ihren angestemmten ökonomischen Interessen unterworfen und sicher nicht  dem politischen proletarischen Lager. 

Und auch diese Problematik führt zum Grundproblem, bzw. zur Tatsache, dass der Antiknast- und Antirepressionskampf im Verhältnis zur Rekonstruktion der revolutionären Kräfte weder sekundär noch subaltern bleiben darf. Ohne letztere gibt es wirklich keine Chance zur Einwirkung auf diese Situationen und keine Lösung des Problems. Sehr komplexe Probleme zu denen auch wir keine direkte und  artikulierte



Herangehensweisen auszumachen vermögen, bevor man nicht die oben Genannte strategisch geartete Lösung findet.

Und im Bewusstsein, dass der Kampf gegen Knast und Repression zur Festigung des revolutionären  Kampfes gegensätzlich gegenübersteht. Denn wenn diese voranschreitet (wenn auch in seiner diffuseren Formen, jenen des anarcho-insurrektionellen Milieus), wird die Antwort des Staates (und ist es schon) immer mehr Repression sein. Was tun also? Anhalten? Oder schlimmer noch, zurückweichen? Um mildere Strafen und Haftumstände zu erhalten? Was überhaupt nicht abstruse und provokatorische Fragestellungen sind... denn es genügt ja an die Geschichte der Bereuungen und der Abschwörung der  1980er Jahre zu denken. 

Schauen wir mal gerade den Fall NoTAV genauer an: die jüngsten Massnahmen sind drastisch, so gross die „antagonistische“ Wertigkeit und allgemeine Tragweite dieses Kampfes auch sein mögen; verschärfte Militarisierung mit den entsprechenden strafgesetzlichen Bedrohungen, und das bis zu jener (bislang bloss erörterten) der terroristisch-subversiven Anklage. Man ist eben im Flaschenhals gefangen: entweder einen politisch-organisatorischen Sprung auch unter Übernahme der Konsequenzen nach vorne machen, oder zurückweichen. Darum schätzen wir die allgemeine militante Standhaftigkeit einiger Genossinnen in der Prozessführung sehr und, insbesondere, ihren Widerruf der Anwälte. Denn das stellt sympathische Gleichklänge mit unserer Dimension als revolutionäre Gefangene und unseren politischen  Prozessen her. In diesen Handlungen und allgemein in der als Bruch geführten Prozessen liegt die grundlegende Bekräftigung der Entgegensetzung der Interessen und Logiken (der Klasse«) und somit negieren und sprengen sie den vermeintlichen Neutralitäts- und „Gerechtigkeits“- Anspruch der gerichtlichen Institution. Sie machen den Konflikt und das politisch-soziale Subjekt voll und ganz auch in diesem Ort sichtbar, was paradoxerweise eine nationale soziale Resonanz ermöglicht. Jene Resonanz, die die offen kämpferisch geführten politischen Prozesse in der Geschichte immer gehabt haben. Soweit, dass das Ganze im allgemeinen Kräfteverhältnis zum bedeutend gewichtigen Faktor wird, gerade weil jener Kampf, jene Bewegung sich weitreichende Anerkennung und günstige Parteinahme  erwirbt - was manchmal auch die repressive Belastung einschränkt.

In Erinnerung an Jacques Verges, der in diesen Tagen gestorben Ist weisen wir darauf hin, wie „sein“ Prozess dutzende algerische Militante vor der Guillotine gerettet hat. 

Sicherlich dämmen sie die natürlichste und am meisten verbreitete Tendenz zur Verteidigung ein, die auf Unschuldbeteuerung und Legalismus aufgebaut wird und sich genau auf jenem Terrain bewegt, wo die Repression uns zum Rückschritt zu bewegen versucht. Es ist kurios feststellen zu müssen, dass sowohl  die NoTAV Genossen welche die Anwälte widerrufen haben als auch wir dieselbe gerade von diesem


Tendenztypus motivierte Kritik erhielten. Eine Tendenz, mit der wir uns während unseren Prozessen oft herumschlagen mussten, und wo wir trotz unseren wiederholten Linienbekräftigungen wie im Dokument „Die beste Solidarität mit den revolutionären Gefangenen liegt In der Fortführung des revolutionären Kampfes", das wir 2010 als CCPA (als Gefangenenkollektiv?} geschrieben haben - die Beharrlichkeit dieser Haltungen feststellen mussten, die leider eine regelrecht transversale Komponente in der Bewegung und sogar in den antirepressiven Kreisen bilden. 

Diese Tendenz hat, in der Überbewertung der defensiven Rolle, sogar vermeint die Verbindung und  innere Zugehörigkeit der revolutionären Gefangenen zur Bewegung zu gewährleisten, das weil sie nicht verstanden hat, dass diese innere Zugehörigkeit ohne wenn und aber über die Stärke gewährleistet wird die sich in den politisch-militärischen Projekten und Wegen ausdrückt. Es ist die Existenz dieser Kraft an sich die, obwohl diskontinuierlich, sich den revolutionären politischen Spielraum innerhalb der Klasse verschafft. Und das ist der wirkliche politische Spielraum, der dank jener Kraft existiert, und wovon die Bewegungen selbst bereichert werden. 

Dieses Unverständnis heisst die Ordnung der Elemente zu verkehren und, ab und zu, in der antirepressiven Spezialisierung m enden, die ein Surrogat und eine Verirrung der wahren revolutionären  Aktivität ist.

Parallel dazu sehen wir eine Zunahme der Mobilisierung „in der Bewegung" gegen die repressive Epidemie. Viele bewegen sich mit den besten Absichten, aber es ist unvermeidlich festzustellen, welche Wendung diese Mobilisierung Gefahr läuft zu nehmen: nämlich die Plattform für „soziale Amnestie", die von verschiedenen auch parainstitutionellen Sektoren gefördert wird. Sicher, die Tatsache der in diesen Jahren angehäuften siebzehntausend Anzeigen (die noch zunehmen werden) erfordert Aufmerksamkei.t Und es ist zum Teil verständlich, dass auf der Ebene der Massenbewegungen dieser Tatsache elastischer begegnet wird; aber es besteht auch eine Vermischung mit antagonistischen Ausdrücken (wie bei gewissen Strassenschlachten und weiteren Episoden des organisierten Widerstandes) von denen man eine grössere Kohärenz erwarten kann. Z.B. kann die sehr würdige Haltung bei den Genossinnen eingeräumt werden, die wegen den Tagen des G8 in Genua definitiv eingeknastet wurden Umso schätzungswerter als das es von jenen kommt, welche die schwersten Konsequenzen zu tragen haben; und ganz im Gegensatz zur weinerlichen Show der „Opfer der aufgehobenen Demokratie"  stehen, die von der „bewegten" institutionellen Linken organisiert wurde.

Der schrillste Gegensatz liegt genau in der Tatsache, dass die Amnestie, genau als das was sie ist und wie sie uns vorgstellt wird, immer ein Akt der Befriedung ist; ein Akt zur „Sanierung“ der strafrechtlich-repressiven Auswirkungen einer sozialen und politischen Konfliktsituation, aber auch


indem deren Lösung beansprucht wird. Oder, realistischer, seine Beilegung innerhalb des institutionellen Geheges. Wozu, eben, einige Förderungskräfte aber vor allem die innere Logik jener Art von Beanspruchung tendieren.

Eine unweigerlich und wiederholt unter Gefangenen verbreitete Anspruchserhebung. Und die auch in den Debatten wieder auftaucht die sich zwischen einigen ihrer Gruppen entwickeln, die in den vergangenen Monaten Initiativen geführt haben (wie vor allem in den OLGA-Bulletins wiedergegeben). Gruppen die, so scheint es, ein Bewustsein über die aktuellen Bedingungen und Initiativmöglichkeiten ausdrücken, und diese Grenzen auch sehen. Indem sie über die Art der Organisierung des realen Konfliktes und Zusammenschlusses reflektieren, und die der virtuellen und gelegentlichen Art überwinden, die auf Erwartungen gegenüber den Institutionen basieren.

Sicher ist die Lage schwierig, aber man kann nichts anderes machen als sich ihr zu stellen, ohne sie mit verfälschten Auslegungen und gekünstelten Lösungen zu verfälschen. Wir müssen versuchen die Umwandlungen und Praktiken zur möglichen Reaktivierung der Dynamiken zu begreifen, die, so bescheiden sie ach sein mögen, in die Richtung gehen: nämlich auf die eigenen Kräfte zählen und diese im Sinne der Klassenautonomie und des wahren antisystemischen Antagonismus zu mehren; Sich der Repression als Bestandteil des Klassenkrieges zu stellen, der heute vor allem von ihnen von Oben geführt wird und den wir als „proletarische Kraft“ lernen müssen, in eine revolutionäre Richtung zu entwickeln.

Gefängnis von Siano

Alfredo Davanzo
Vincenzo Sisi







D.Üb.: könnte auch Anti-NoTAV-Gesetz genannt werden, das in einem als Frauenmord-Gesetz getarnten Packet kürzlich von der Letta-Regierun ins it. Strafgesetzbuch geschmuggelt wurde. In Italien häufen sich, wiederum krisenbdeingt, in den letzten Jahren die – grundlegend patriarchalischen – Ermordungen von Frauen meist durch ihre „Lebenspartner“ und ex-“Lebenspartner“ massiv.
D.Üb.: Ausschaffungs- und AsylantInnenlager

Übersetzungsversuch von mc, Knast Lenzburg, Ende Sept. 2013 

Übersetzungsversuch von mc, Knast Lenzburg, Ende Sept. 2013  

Die Krise ist das Terrain geworden worauf das Bürgertum seinen eigentlichen Klassenkampf entwickelt: dessen tragende Achse die Auspressung einer zunehmender Ausbeutung und dessen Waffen Repression  und Militarisierung sind.

Die Auswirkungen auf der ökonomisch-sozialen Ebene haben wir schon in unseren früheren Beiträgen behandelt und weisen auf diese hin.

Hier setzen wir uns mit der Frage Repression und Gefängnis auseinander, angeregt durch die Debatte  und einige Initiativen, die in diese Richtung gehen.

Die weitere Einengung der Verhandlungsspielräume führt zur Definierung neuer Eindämmungspolitiken der Konflikte und der entsprechenden repressiven Strategien. Die Neuumschreibung des »Rechts auf  Arbeit" unter der Diktatur des Unternehmertums beschreibt (und verschärft) die Kräfteverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit. Ein Angriff, der gerade wegen ihrer Zentralität im kapitalistischen Produktionssystem nunmehr frontal gegen die Arbeiterklasse gerichtet ist. Zur immer stärkeren Intensivierung der Profitgewinnung wird die Neutralisierung und Lähmung der Arbeiterklasse zum essentiellen Faktor. Sie ist und bleibt trotz der geflissentlichen Überwachung durch die Gewerkschaftszentralen eine potentielle und latente Gefahr; folglich ist man in diesen Jahren soweit gegangen, den Arbeitenden die eh schon minimalen legalen Voraussetzungen zur Eigenvertretung und  Organisierung zu entziehen.  

Der Wechsel von der Konzertierung zu Abmachungen, die den Konflikt auf den Arbeitsplätzen begrenzen und hemmen, stellt eine schwerwiegende Wende dar. Wie schon in einigen Bereichen des sozialen Kampfes der Fall, sollten die Spannungen in institutionelle Bereiche hinein kanalisiert und damit befriedet werden. Während Konflikte und Praktiken der antagonistischen Art kriminalisiert werden, umso mehr die subversiven. Eine immer präventivere Repressionsstrategie trifft sowohl die, in den Kämpfen, fortgeschrittenen Ausdrücke von Selbstbestimmung als auch die Organisationen, die sich auf dem Terrain der Auseinandersetzung konsequent aufstellen. Wir durchlaufen eine schwierige Phase. Die Schwierigkeiten der „Klassenfront" werden durch die Fragmentierung der organisierten Kräfte und die globale Unangemessenheit der politischen und organisatorischen Ebenen offensichtlich. Somit geraten die manchmal mutigen und entschlossenen Widerstände in Schwierigkeiten wenn sie schweren jedoch artikulierten und gezielten repressiven Angriffen ausgesetzt sind, die auf Einschüchterung, Zersetzung und Aufgabe des Kampfes abzielen.




Neue Gesetze werden in Echtzeit zur laufenden repressiven Aktion verabschiedet, wie die aktuelle Einführung des Tatbestandes „Verletzung eines Standortes von strategisch nationalem Interesse"*.

Es ist klar, dass in einer solchen Lage wer nicht zurückweicht auf eine Ebene der Auseinandersetzung stösst, auf der man sich ohne angemessene Strategie kaum behaupten kann. Die Kontinuität an sich eines Kampfes wird durch seine Reaktionsfähigkeit auf die Repression konditioniert. So, wie „niemand darf zurückbleiben" und »alle zusammen rücken aus, alle zusammen kehren zurück!" ist auch die  Unterstützung der Betroffenen grundlegend, denn auch daran kann man die Widerstandsfähigkeit und die Gründe des Kampfes messen. Wer sich nicht verteidigen kann, kann auch nicht angreifen!  

Aber wie artikuliert sich denn heute der Kampf gegen die Repression? Da ist mal der erste eben genannte Aspekt der gleichzeitig menschlich und politisch ist, dass die betroffenen Genossinnen nie alleine gelassen werden dürfen. Es gibt auch den wirtschaftlichen Aspekt, der sich auf das Fortbestehen des Kampfes und der Militanten selbst auswirken kann; Bussgelder, Anwalts» und Prozesskosten, Gefangenenunterstützung, Widerstandskassen gegen die Entlassungen als Repressalie. Und schliesslich der grundlegende politische Aspekt die Weiterentwicklung des Kampfes mit erneuerter  Standfestigkeit bzw. nur indem mit neuen Qualitätssprüngen reagiert wird, durch die Ausbildung der  Auseinandersetzung, folglich nicht nur auf der Ebene des spezifischen Kampfes sondern indem nach und nach die Bedingungen und Voraussetzungen zur Aufstellung auf der Ebene des strategischen Kampfes ausgebildet werden, nur so kann man vermeiden in der antirepressiven Verteidigung stecken  zu bleiben.  

Als Konsequenz der Verschärfung der Repression hat sich die Debatte und Initiative auch auf der Knastfront entwickelt. Insbesondere durch die Gesetzgebung zur Unterdrückung der klandestinen Immigration und der kleinen Betäubungsmittelmengen, und mit der Verschärfung der Krise und den von ihr verursachten sozialen Verheerungen haben sich die Knaste und auch die temporären  Haftstrukturen gefüllt. Die Proteste und Revolten in den CIE** haben zu einem solidarischen Unterstützungsnetzwerk geführt. Die gegen die Bewegungen und vor allem die NoTAV gerichteten Verhaftungen haben dem Antiknastkampf Auftrieb gegeben. Gegen den Knast als das eherne Instrument zur maximalen Neutralisierung und Abschreckung von Subjekten, die den Bruch  mit dem System vollzogen haben.

Die Entwicklung dieser Debatte und Initiative ist oft gegensätzlich. Z.B. gibt es Aspekte in der Art und Weise wie der Kampf gegen den § 41bis dargestellt wird, Aspekte die dessen wahre Tragweite  schlussendlich verzerrt darstellen, was sich dann auch auf den Charakter der aufzubauenden  Gegenmobilisierung auswirkt.



Wir beziehen uns damit insbesondere auf die Debatte zur Demo vom 25. Mai in Parma, das grosse achtseitige Flugblatt „Vereint gegen die Repression" und weitere.  

Der § 41bis wird als Nachfolger der verschiedenen repressiven Gesetzgebungen und Wenden der letzten Jahrzehnte in offensichtlicher Kontinuität mit dem "grossen konterrevolutionären Plan" dargestellt z.B.  als in einer Kontinuität mit dem Art. 90 stehend.

Während wir kurz daran erinnern müssen, dass er gegen die Organisationen des Typs Mafia angestossen und grossflächig eingesetzt wurde, was gerade seine wahre und bis heute verdrängte Essenz ist. Denn man muss doch den schrillen Gegensatz benennen und angehen, dass auf etwa 700 dem § 41bis unterzogene Gefangene nur drei militante Revolutionärinnen kommen, während der grosse Teil der anderen sogar aus der leitenden Oberschicht eines illegalen Milieus besteht, das zur kapitalistischen Ordnung gehört und einen sehr starke reaktionäre Neigung hat Und nur eine Minderheit davon besteht aus „Handlangern", die, vielleicht, zur Bewusstwerdung ihrer Klassenzugehörigkeit  angeregt werden könnten.  

Was also? Wie einen Eingriff konzipieren, wohl wissend, dass die Mehrheit der Betroffenen der Logik des kollektiven Konfliktes total unzugänglich ist (und diesem draussen sogar feindlich begegnen)? Wie behandeln wir diesen Gegensatz gegenüber der sozialen Basis, die wir gegen den Knast und die Repression mobilisieren wollen? Uns scheint da diese Verschleierung dieses Zustandes hinter einem anderen, einem sehr marginalen, nämlich hinter dem der konterrevolutionären Funktion wirklich ein  Bärendienst zu sein.  

Auch dazu müssen sehr genaue Unterschiede bestimmt werden.  

Die ungefähr 40 heute noch gefangenen revolutionäre Militante sind fast alle im Regime AS-2, ein entscheidend weniger strenges Haftregime; während ein minderheitlicher Teil, und vor allem die im  sozialen Kampf und im Strassenkampf neu verhafteten, im eigentlich wegen der Überbelegung  schlimmeren Normalvollzug landen jedoch durchschnittlich auch kleinere Strafen haben. Von den abartig hohen Urteilen wegen dem G8 in Genua und den grossen Auseinandersetzungen in Rom 2010/11 mal abgesehen.  

Die repressive Antwort ist also sehr differenziert und auf die Ebene der effektiven revolutionären Organisation und Gefährlichkeit der ausgeführten und praktizierten (oder nicht) Angriffen und Praktiken austariert. Auch das wird oft verschwiegen oder verzerrt.  

Und die heutige Zusammensetzung der politischen Gefangenschaft enthüllt, leider, die Wenigkeit der revolutionären Klassenbewegung; der grosse Teil dieser Gefangenen kommt noch aus den 1980er Jahren. Was


zur Reflektion führen sollte, unter Vermeidung u.a. jener bewegungsmässigen Haltungen, die aus unterschiedslosen Amalgamen vor der Repression und dubiosen „revolutionären Perspektiven" bestehen (indem konsequente Geschichten mit beharrlichen Opportunismen Seite an Seite gestellt  werden).  

Somit ist die künstlich hergestellte Verbindung-Kontinuität zwischen dem Art. 90 und dem § 41bis und die Art und Weise der Erklärung des Ersten eben stossend.  

Bzw. macht man einen Brei aus dem Zyklus der Knastkämpfe der 70ger Jahre und seinen organisierten Ausdrücken (bis zu den NAP - Nuclei Armati Proletari - Bewaffnete Proletarische Zellen) und dem Zyklus der revolutionären Kämpfe. Sicher bestand eine starke Nähe und Dialektik zwischen jenen Wirklichkeiten, aber sie blieben auch unterschiedlich und getrennt. Denn der Einsatz des Art. 90 war in der höchsten Phase der Auseinandersetzung explizit gegen die OCC (Organizzazioni Combattenti Comuniste - Kommunistische Kampforganisationen, nämlich BR und PL insbesondere) gerichtet; es war ein Kriegsakt des Staates, und ebenso waren es die Antworten der Organisationen.

Die Revolte in Trani 1980 und schon vor dem Art. 90 die von Asinara 1978 waren regelrechte Aktionen  der gefangenen Militanten in Verbindung mit den draussen gleichzeitig geführten politisch-militärischen Offensiven (deren programmatische Ziele über die Knastfrage hinaus im Verhältnis zur allgemeinen Auseinandersetzung standen). Tatsächlich gab es damals eine scharfe Ablehnung eines gewissen selbstmitleidigen und paralegalistischen  Antirepressionsstils. Man weigerte sich sogar die erlittenen Folterungen zur Anzeige zu bringen um nicht auf die Richterschaft zurückgreifen zu müssen.  

Schlussendlich zog der Staat im Zuge der nach 1982 grassierenden Abschwörung und der  entsprechend folgenden schweren Niederlage 1984 den Art. 90 wieder zurück. Weil er nun das Wesentliche des Angestrebten erreicht hatte.  

Es war wie aus dem konterrevolutionären Handbuch: eine bestimmte Strategie und bestimmte repressive Mittel (u.a. Folter) wurden eingesetzt und dann auf Grund der politisch-militärischen Resultate wieder ausgesetzt Das war die Dynamik, und nicht eine konturtose „Bewegung", nicht ein Mischmasch  aus Genossinnen und „Genossinnen".

So wird dieser konfuse Amalgam-Fehler auch durch die Beschwörung von anderen internationalen Situationen der Vergangenheit und Gegenwart erneut gemacht; und erneut durch masslose Übertreibungen in der Beschreibung der repressiven Ebenen. So werden etwa RAF/Deutschland und US-Befreiungsbewegungen mit der Türkei und Kurdistan gleichgesetzt. Wo doch der enorme quantitative und qualitative Unterschied mehr als offensichtlich ist. Und, ebenfalls in diesem Verhältnis,  die Unterschiede in


der Präsenz-Kontinuität der revolutionären Organisationen/Parteien, oder ihrer Abwesenheit (eben wie in den USA und in Deutschland, nach einer kurzen historischen Periode). In der  Türkei und in Kurdistan sind die politischen Gefangenen einige Tausende, und das seit Jahrzehnten, aber weil es einen bewaffneten revolutionären Kampf sowohl der Klasse als auch zur nationalen Befreiung gibt; und wenn die Repression der Ebene dieser Auseinandersetzung entsprechend auch schrecklich ist, so stimmt eben doch nicht, dass sie dort die gesamte Knastzeit lange unaufhörlich gefoltert werden (wie es im Beschrieb der Gefängnisse „E-Typ" so rüberkommt).  

Auch im Beschrieb des Art. 90 wird übertrieben, vor allem der Aspekt Isolation (z.B. hat es „die totale  Kommunikationssperre unter Gefangenen“ nie gegeben); oder wenn ihm die „Todestrakte" zur Seite gestellt werden (was hingegen eine äusserst reduzierte Situation war, für 50/60 sehr besondere Gefangene, darunter nur etwa zwei Revolutionäre); und es gab auch nie Sondergerichte. Schon damals äusserste sich die Tendenz zur Übertreibung als negativ... denn der Effekt war selbst-terrorisierend!  

So wie die Geschichte der Periode des Art. 90 sich ganz und gar von jener unterscheidet, die mit dem  massiven Einsatz des § 41bis eröffnet wurde.  

Es gibt dazwischen die soziale Geschichte dieser Jahrzehnte, in denen mit der grossen weltweiten kapitalistischen Revanche leider auch sein Zweig des schwarzen Bürgertums grassiert (was man auch als eine der Auswirkungen der Zeit der imperialistischen Betonung des Finanzsektors und der Fäulnis  sehr gut begreifen kann). Und natürlich hat sich das in den sozialen Milieus reflektiert, die von der  Illegalität, und in den Knästen, überleben müssen. ? Sicher kann man auch immer hoffen (und darauf hinarbeiten),  dass die Gegensätze zwischen der Masse von Handlangem und den Mafiaorganisationen aufbrechen.  Wir wissen sehr gut und das noch besser mit der Krise, dass in vielen Gebieten und sozialen Milieus diese Gefolgschaft oft zur einzigen wirtschaftlichen Lösung wird. Und auf Grund der Kenntnisse die wir von diesen Milieus im Knast erworben haben, wissen wir welcher Teil von ihnen durch ein Wiederaufkommen einer revolutionären Bewegung beeinflusst werden kann. Aber im Moment sind wir weit davon entfernt: ihr ökonomisch-soziales Netzwerk (was durch die Trennung der AS 1 und 2 Abteile noch betont wird) behält sie ihren angestemmten ökonomischen Interessen unterworfen und sicher nicht  dem politischen proletarischen Lager.  

Und auch diese Problematik führt zum Grundproblem, bzw. zur Tatsache, dass der Antiknast- und Antirepressionskampf im Verhältnis zur Rekonstruktion der revolutionären Kräfte weder sekundär noch subaltern bleiben darf. Ohne letztere gibt es wirklich keine Chance zur Einwirkung auf diese Situationen und keine Lösung des Problems. Sehr komplexe Probleme zu denen auch wir keine direkte und  artikulierte



Herangehensweisen auszumachen vermögen, bevor man nicht die oben Genannte strategisch geartete Lösung findet.

Und im Bewusstsein, dass der Kampf gegen Knast und Repression zur Festigung des revolutionären  Kampfes gegensätzlich gegenübersteht. Denn wenn diese voranschreitet (wenn auch in seiner diffuseren Formen, jenen des anarcho-insurrektionellen Milieus), wird die Antwort des Staates (und ist es schon) immer mehr Repression sein. Was tun also? Anhalten? Oder schlimmer noch, zurückweichen? Um mildere Strafen und Haftumstände zu erhalten? Was überhaupt nicht abstruse und provokatorische Fragestellungen sind... denn es genügt ja an die Geschichte der Bereuungen und der Abschwörung der  1980er Jahre zu denken.  

Schauen wir mal gerade den Fall NoTAV genauer an: die jüngsten Massnahmen sind drastisch, so gross die „antagonistische“ Wertigkeit und allgemeine Tragweite dieses Kampfes auch sein mögen; verschärfte Militarisierung mit den entsprechenden strafgesetzlichen Bedrohungen, und das bis zu jener (bislang bloss erörterten) der terroristisch-subversiven Anklage. Man ist eben im Flaschenhals gefangen: entweder einen politisch-organisatorischen Sprung auch unter Übernahme der Konsequenzen nach vorne machen, oder zurückweichen. Darum schätzen wir die allgemeine militante Standhaftigkeit einiger Genossinnen in der Prozessführung sehr und, insbesondere, ihren Widerruf der Anwälte. Denn das stellt sympathische Gleichklänge mit unserer Dimension als revolutionäre Gefangene und unseren politischen  Prozessen her. In diesen Handlungen und allgemein in der als Bruch geführten Prozessen liegt die grundlegende Bekräftigung der Entgegensetzung der Interessen und Logiken (der Klasse«) und somit negieren und sprengen sie den vermeintlichen Neutralitäts- und „Gerechtigkeits“- Anspruch der gerichtlichen Institution. Sie machen den Konflikt und das politisch-soziale Subjekt voll und ganz auch in diesem Ort sichtbar, was paradoxerweise eine nationale soziale Resonanz ermöglicht. Jene Resonanz, die die offen kämpferisch geführten politischen Prozesse in der Geschichte immer gehabt haben. Soweit, dass das Ganze im allgemeinen Kräfteverhältnis zum bedeutend gewichtigen Faktor wird, gerade weil jener Kampf, jene Bewegung sich weitreichende Anerkennung und günstige Parteinahme  erwirbt - was manchmal auch die repressive Belastung einschränkt.

In Erinnerung an Jacques Verges, der in diesen Tagen gestorben Ist weisen wir darauf hin, wie „sein“ Prozess dutzende algerische Militante vor der Guillotine gerettet hat.  

Sicherlich dämmen sie die natürlichste und am meisten verbreitete Tendenz zur Verteidigung ein, die auf Unschuldbeteuerung und Legalismus aufgebaut wird und sich genau auf jenem Terrain bewegt, wo die Repression uns zum Rückschritt zu bewegen versucht. Es ist kurios feststellen zu müssen, dass sowohl  die NoTAV Genossen welche die Anwälte widerrufen haben als auch wir dieselbe gerade von diesem


Tendenztypus motivierte Kritik erhielten. Eine Tendenz, mit der wir uns während unseren Prozessen oft herumschlagen mussten, und wo wir trotz unseren wiederholten Linienbekräftigungen wie im Dokument „Die beste Solidarität mit den revolutionären Gefangenen liegt In der Fortführung des revolutionären Kampfes", das wir 2010 als CCPA (als Gefangenenkollektiv?} geschrieben haben - die Beharrlichkeit dieser Haltungen feststellen mussten, die leider eine regelrecht transversale Komponente in der Bewegung und sogar in den antirepressiven Kreisen bilden.  

Diese Tendenz hat, in der Überbewertung der defensiven Rolle, sogar vermeint die Verbindung und  innere Zugehörigkeit der revolutionären Gefangenen zur Bewegung zu gewährleisten, das weil sie nicht verstanden hat, dass diese innere Zugehörigkeit ohne wenn und aber über die Stärke gewährleistet wird die sich in den politisch-militärischen Projekten und Wegen ausdrückt. Es ist die Existenz dieser Kraft an sich die, obwohl diskontinuierlich, sich den revolutionären politischen Spielraum innerhalb der Klasse verschafft. Und das ist der wirkliche politische Spielraum, der dank jener Kraft existiert, und wovon die Bewegungen selbst bereichert werden.  

Dieses Unverständnis heisst die Ordnung der Elemente zu verkehren und, ab und zu, in der antirepressiven Spezialisierung m enden, die ein Surrogat und eine Verirrung der wahren revolutionären  Aktivität ist.

Parallel dazu sehen wir eine Zunahme der Mobilisierung „in der Bewegung" gegen die repressive Epidemie. Viele bewegen sich mit den besten Absichten, aber es ist unvermeidlich festzustellen, welche Wendung diese Mobilisierung Gefahr läuft zu nehmen: nämlich die Plattform für „soziale Amnestie", die von verschiedenen auch parainstitutionellen Sektoren gefördert wird. Sicher, die Tatsache der in diesen Jahren angehäuften siebzehntausend Anzeigen (die noch zunehmen werden) erfordert Aufmerksamkei.t Und es ist zum Teil verständlich, dass auf der Ebene der Massenbewegungen dieser Tatsache elastischer begegnet wird; aber es besteht auch eine Vermischung mit antagonistischen Ausdrücken (wie bei gewissen Strassenschlachten und weiteren Episoden des organisierten Widerstandes) von denen man eine grössere Kohärenz erwarten kann. Z.B. kann die sehr würdige Haltung bei den Genossinnen eingeräumt werden, die wegen den Tagen des G8 in Genua definitiv eingeknastet wurden Umso schätzungswerter als das es von jenen kommt, welche die schwersten Konsequenzen zu tragen haben; und ganz im Gegensatz zur weinerlichen Show der „Opfer der aufgehobenen Demokratie"  stehen, die von der „bewegten" institutionellen Linken organisiert wurde.

Der schrillste Gegensatz liegt genau in der Tatsache, dass die Amnestie, genau als das was sie ist und wie sie uns vorgstellt wird, immer ein Akt der Befriedung ist; ein Akt zur „Sanierung“ der strafrechtlich-repressiven Auswirkungen einer sozialen und politischen Konfliktsituation, aber auch


indem deren Lösung beansprucht wird. Oder, realistischer, seine Beilegung innerhalb des institutionellen Geheges. Wozu, eben, einige Förderungskräfte aber vor allem die innere Logik jener Art von Beanspruchung tendieren.

Eine unweigerlich und wiederholt unter Gefangenen verbreitete Anspruchserhebung. Und die auch in den Debatten wieder auftaucht die sich zwischen einigen ihrer Gruppen entwickeln, die in den vergangenen Monaten Initiativen geführt haben (wie vor allem in den OLGA-Bulletins wiedergegeben). Gruppen die, so scheint es, ein Bewustsein über die aktuellen Bedingungen und Initiativmöglichkeiten ausdrücken, und diese Grenzen auch sehen. Indem sie über die Art der Organisierung des realen Konfliktes und Zusammenschlusses reflektieren, und die der virtuellen und gelegentlichen Art überwinden, die auf Erwartungen gegenüber den Institutionen basieren.

Sicher ist die Lage schwierig, aber man kann nichts anderes machen als sich ihr zu stellen, ohne sie mit verfälschten Auslegungen und gekünstelten Lösungen zu verfälschen. Wir müssen versuchen die Umwandlungen und Praktiken zur möglichen Reaktivierung der Dynamiken zu begreifen, die, so bescheiden sie ach sein mögen, in die Richtung gehen: nämlich auf die eigenen Kräfte zählen und diese im Sinne der Klassenautonomie und des wahren antisystemischen Antagonismus zu mehren; Sich der Repression als Bestandteil des Klassenkrieges zu stellen, der heute vor allem von ihnen von Oben geführt wird und den wir als „proletarische Kraft“ lernen müssen, in eine revolutionäre Richtung zu entwickeln.

Gefängnis von Siano

Alfredo Davanzo
Vincenzo Sisi







D.Üb.: könnte auch Anti-NoTAV-Gesetz genannt werden, das in einem als Frauenmord-Gesetz getarnten Packet kürzlich von der Letta-Regierun ins it. Strafgesetzbuch geschmuggelt wurde. In Italien häufen sich, wiederum krisenbdeingt, in den letzten Jahren die – grundlegend patriarchalischen – Ermordungen von Frauen meist durch ihre „Lebenspartner“ und ex-“Lebenspartner“ massiv.
D.Üb.: Ausschaffungs- und AsylantInnenlager